§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten fur Vertrage zwischen der Hermann ( "Sonnet for Two")  und ihren Vertragspartnern (Auftraggeber).
2. Die Leistungen der  erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB.
3. Sie gelten uneingeschrankt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Individualvereinbarung vorrangig ist.
4. Entgegenstehende AGB sind nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt werden. Schweigen auf entgegenstehende AGB gilt nicht als Anerkennung.
5. Erbringt die  (auch) andere als die nachfolgend genannten Leistungen, so gelten diese AGB sinngemass auch fur diese Leistungen.
§ 2. Vertragsgegenstand
1. Die  vermietet sogenannte Dekorationartikeln fur den Einsatz auf Veranstaltungen .
2. Die Vertragsgegenstande bestehen in der Regel aus Einzelteilen und mussen fur die Benutzung montiert werden.
3. Soweit die  den Aufbau und die Anlieferung ubernommen hat, schuldet sie die Gebrauchsuberlassung des aufgebauten Vertragsgegenstands.
4. Wird der Aufbau von der  nicht ubernommen, so schuldet sie nur die Gebrauchsuberlassung an den entsprechenden Einzelteilen.
5. Die  ist berechtigt, einen anderen als den gemieteten Gegenstand zu liefern, wenn dieser im Bezug auf den nach dem - bei dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten - Zweck den gleichen Funktions- und Leistungsumfang bietet und daher fur den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 3 Leistungsverzogerungen auf Seiten der
1. Verzogerungen aufgrund hoherer Gewalt hat die  auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten.
2. Sie berechtigen die , die vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, es sei denn, es wurde verbindlich ein bestimmter Termin mit der Massgabe vereinbart, dass an einer spateren Leistung kein Interesse besteht.
§ 4 Beginn der Mietzeit
1. Die Mietzeit beginnt an dem Tag, der zwischen den Parteien gesondert vereinbart wurde.
2. Wird das Vertragsobjekt nicht von der  angeliefert, beginnt die Mietzeit, wenn hieruber keine abweichende Einigung erzielt wurde, mit dem Zeitpunkt, in dem das Vertragsobjekt vom Auftraggeber abgeholt wird oder es einem unabhangigen Spediteur ubergeben wird.
§ 5 Ende der Mietzeit
1. Die Mietzeit endet zu dem vertraglich gesondert bestimmten Zeitpunkt.
2. Die Mindestmietzeit betragt einen Tag.
3. Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache von dem Auftraggeber fortgesetzt, so verlangert sich das Mietverhaltnis nicht gemass § 568 BGB. Der Auftraggeber bleibt aber, wenn er nach dem Ende der Mietzeit seiner Ruckgabeverpflichtung nicht nachkommt, in jedem Fall gemass
§ 557 I 1 BGB fur die Dauer der Vorenthaltung verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen. Weitere Schadensersatzanspruche der , die auf der vom Auftraggeber zu vertretenden verspateten Ruckgabe beruhen, bleiben hiervon unberuhrt.
§ 6 Benutzung der Mietsache
1. Das Vertragsobjekt darf vom Auftraggeber nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck erfolgen.
2. Das Vertragsobjekt darf ohne schriftliche Zustimmung der  nicht an einem anderen als dem vereinbarten Ort verwendet werden.
3. Der Auftraggeber ist zur Untervermietung bzw. Weitergabe des Vertragsgegenstands an Dritte nicht berechtigt.
4. Hat der Auftraggeber die Bedienung des Vertragsgegenstands selbst ubernommen, so verpflichtet er sich, diesen nur von qualifizierten Fachkraften bedienen lassen.
5. Der Vertragsgegenstand darf nur in der von der  vorgesehenen Weise bedient werden.
6. Der Auftraggeber hat bei Benutzung des Mietobjektes alle Instruktionen des Herstellers und der  beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen der  zu befolgen.
7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Justierungen oder Veranderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerat durchzufuhren, oder zu versuchen, es sei denn die  hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
8. Firmenzeichen und Kennummern des Herstellers, oder der , Normschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverandert auf dem Mietobjekt zu belassen.
9. Soweit die  die Bedienung des Vertragsgegenstands ubernommen hat, darf der Auftraggeber ihn nicht selbst bedienen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat bei Pfandung des Vertragsobjektes der  unverzuglich Anzeige zu machen und das Pfandungsprotokoll zu ubersenden.
2. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstuckseigentumer, Hypothekenglaubiger Vermieterpfandrecht,usw.) Rechte an dem Mietobjekt geltend gemacht werden.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem  wahrend der Mietzeit auftretende Schaden oder Verluste des Mietobjektes unverzuglich anzuzeigen.
§ 8 Gewahrleistung
1. Geht eine Fehlfunktion auf ein vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand zuruck, ist jegliche Gewahrleistung ausgeschlossen. Hierbei wird auf die Regelung dieser AGB zur Haftung des Auftraggebers ausdrucklich hingewiesen.
2. Der Auftraggeber kann zunachst nur Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien vergleichbaren Gegenstands verlangen.
§ 9 Haftung der
1. Hinsichtlich der Erbringung der vertraglichen Hauptleistungspflichten haftet die  nicht fur leichte Fahrlassigkeit.
2. Daruber hinaus, insbesondere hinsichtlich von Schaden, die beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen,hat die  nur Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit zu vertreten.
§ 10 Haftung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat jede Fahrlassigkeit und Vorsatz zu vertreten.
2. Der Auftraggeber haftet daruber hinaus fur jedes Verschulden seiner Erfullungsgehilfen und Dritter, die mit dem Vertragsgegenstand entsprechend dem vom Auftraggeber verfolgten Nutzungszweck in Kontakt kommen.
3. Hat der Auftraggeber den Aufbau des Vertragsgegenstands selbst ubernommen, so wird vermutet, dass eine auftretende Fehlfunktion auf ein Verschulden des Auftraggebers zuruckgeht.
§ 11Aufrechnung
- Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenanspruche des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenanspruche unbestritten oder rechtskraftig festgestellt.
§ 12 Zuruckbehaltungsrecht
- Wegen Anspruchen aus anderen Rechtsbeziehungen als dem jeweiligen Vertragsverhaltnis steht dem Auftraggeber ein Zuruckbehaltungsrecht nicht zu.
§ 13 Zahlungsverzug
1. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die  berechtigt, fur alle noch ausstehenden Leistungen Vorauszahlung zu verlangen oder ein Zuruckbehaltungsrecht auszuuben.
2. Dieses Recht (Nr. 1) steht der  auch zu, wenn der Auftraggeber mit Leistungen aus anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vertragen in Verzug kommt.
3. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele kann die  das Zuruckbehaltungsrecht nach Nr. 1 auch dann ausuben, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
§ 14 Ruckgabe des Vertragsgegenstandes
1. Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand der  in dem Zustand zuruckzugeben, der dem Anlieferungszustand des Gerates unter Berucksichtigung der durch den vertragsmassigen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht.
2. Wurde der Vertragsgegenstand dem Auftraggeber in aufgebautem Zustand zum Gebrauch uberlassen, so ist er im gleichen Zustand zuruckzugeben.
3. Ist Gegenstand des Vertrages nur die Uberlassung des Gebrauchs der einzelnen Teile, so mussen diese in gleicher Weise verpackt und zerlegt zuruckgegeben werden, wie sie ubernommen wurden.
4. Mit der Rucknahme des Vertragsobjektes bestatigt die  nicht, dass diese ohne Mangel ubergeben wurden. Die  behalt sich ausdrucklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prufen.
§ 15 Schadensersatz
1. Von Anspruchen Dritter, die auf einem nach diesen AGB von der  nicht zu vertretenden Umstand beruhen und die vom Auftraggeber gemass dieser AGB zu vertreten sind, hat der Auftraggeber die  freizustellen.
2. Hat der Auftraggeber den Verlust oder technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden eines ihm uberlassenen Gegenstands zu vertreten, so ist vom Auftraggeber den Schadensersatz zu leisten.
3. Ist der Gegenstand nach Nr. 2 Teil eines ebenfalls uberlassenen grosseren Gegenstands, der selbstandig nicht nutzbar ist, so ist fur die Schadensersatzpauschale der fur den gesamten Gegenstand vereinbarte
Mietzins fur die Pauschale ausschlaggebend.
4. Behebt die  einen Mangel durch Ihre eigenen Mitarbeiter, so berechnet sich der Schadensersatz von 10,00 EURO. Der Auftraggeber kann den Nachweis eines geringeren Schadens fuhren.Fur die  ist der Nachweis eines hoheren Schadens zulassig.
5. Befindet sich das Vertragsobjekt bei Ruckgabe nicht im ordnungsgemassen Zustand nach § 14 dieser AGB (z. B. wenn Verschmutzungen nicht auswaschbar sind), ist den Ersatz in vollen Wert von Auftraggeberzu tragen .
§ 16 Anwendbares Recht
- Fur diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der  und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 17 Gerichtsstand
- Ausschliesslicher Gerichtsstand fur Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaltnis zwischen der  und dem Auftraggeber ist unser Hauptsitz, also zur Zeit Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 38 I ZPO, juristische Personen des offentlichen Rechts oder ein offentlich-rechtliches
Sondervermogen ist.
§ 18 Teilunwirksamkeit
- Sollte eine Bestimmung im Rahmen der gesondert getroffenen Vereinbarungen oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht beruhrt.


Haftungsausschluss

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